Europäische Union (EU)

Offenbar verbesserungswürdig

Nach einigen Vorgängern 1992 – 1993 gegründet und grundsätzlich eine gute Sache. Bis heute ist die EU aber nicht fähig, sich eine ordentliche Verfassung zu geben.

Europäische Union 1.0

Europa Wikipedia
Europäische Union (Wikipedia)

Die EU ist ein Verbund von derzeit 28 Mitgliedstaaten. Außerhalb von Europa umfasst die EU auch einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt mehr als eine halbe Milliarde Einwohner. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist der EU-Binnenmarkt der größte gemeinsame Wirtschaftsraum der Erde. Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen. Die verbreitetsten Sprachen in der EU sind Englisch, Deutsch und Französisch. (Quelle: Wikipedia)

Quo Vadis EU?

Die EU leidet immer mehr an den Fehlern der Gründung. Es gibt keine umfassende Satzung (Verfassung), die den Beitritt, den Austritt sowie den Ausschluß regelt. Zudem sind die Mitgliedsländer nicht verpflichtet, automatisch alle in Europa gültigen Vereinbarungen zu akzeptieren (z. B. Schengen-System, Euro / EWU, …). Jedes Mitgliedsland entscheidet einzeln, welche Verträge es akzeptiert. Im aktuellen Zustand ist die EU zum Scheitern verurteilt bzw. international handlungsunfähig (Flüchtlingskrise, Verhältnis zu USA).

Justizreform in Polen

Seit 2017 läuft ein Rechtsstaatsverfahren gem. Art. 7 der EU-Verträge – Warschau ist nicht einsichtig und ignoriert den Europäischen Gerichtshof! (Nürnberger Nachrichten vom 09.06.2020)

Ungarns Veto gegen das EU-Haushaltspaket und den Corona-Wiederaufbaufonds

Ungarns Premier Viktor Orbán will ein Veto gegen das EU-Haushaltspaket und den Corona-Wiederaufbaufonds einlegen. Grund ist der geplante Rechtsstaatsmechanismus, der die Verletzung von EU-Grundwerten sanktionieren soll.


Europäische Union 2.0

Jeder kleine (eingtragene) Verein muss bereits bei seiner Gründung eine Satzung vorlegen. Hier ist bereits festgelegt, wer beitreten darf und wann ein Ausschluss erfolgt.

Eine Neuauflage der EU (z. B. durch einzelne Gründungsstaaten), sollte ein Gesamtpaket festlegen – mit Verfassung. Beitrittsländer müssen dann das Gesamtpaket akzeptieren bzw. die Kriterien erfüllen oder sind ausgeschlossen. Damit kann sich nicht jedes Land die ihm genehmen „Rosinen herauspicken“. Eine Gesetzgebung darf nicht das nationale Recht der Mitgliedsstaaten beeinflussen – die Rahmengesetzgebung hat sich auf grenzüberschreitende und internationale Angelegenheiten zu beschränken. Ausgenommen sind natürlich Veränderungen der Staatsform in z. B. eine Diktatur (siehe Rechtsstaat). Ein Verstoß gegen die EU-Verfassung muß automatische Folgen haben (Ruhe des Stimmrechts, Stop der Zahlungen und schließlich den Ausschluß, z. B. bei Umwandlung eines Landes zur Diktatur).

Ein Austritt oder Ausschluss muss von vorherein festgelegte Folgen haben. Damit wären langwierige „Brexit-Verhandlungen“ hinfällig.