Vierte Gewalt wird als informeller Ausdruck für die öffentlichen Medien, wie Presse und Rundfunk, verwendet. „Vierte Gewalt“ meint dabei, dass es in einem System der Gewaltenteilung eine vierte, virtuelle Säule gibt. Neben Exekutive, Legislative und Judikative gibt es danach die Medien, die zwar keine eigene Gewalt zur Änderung der Politik oder zur Ahndung von Machtmissbrauch besitzen, aber durch Berichterstattung und öffentliche Diskussion das politische Geschehen beeinflussen können. Wikipedia
Freie Medienberichterstattung ist in einer Demokratie äußerst wichtig. Es muss hier zwar nicht alles richtig sein (Lobbyismus / politischer Einfluss / Fehler), aber durch eine Mischung der Informationsquellen ist eine objektive Meinungsbildung grundsätzlich möglich.
Grenzen der Pressefreiheit
Gerade bei der Inanspruchnahme der Pressefreiheit, sollten sich aber die Vertreter dieses Genre an die allgemeinen Gesetze und die Persönlichkeitsrechte der Bürger halten! So haben zum Beispiel beleidigende Inhalte (§ 185 StGB) nichts in Kommentaren verloren – geht es nun um die Türkei und Ziegen oder um die Polizei und Müllkippen! In diesem Fall ist „Satire“ auch keine Rechtferigung.
Beachte: Was in der Zeitung steht – Reinhard Mey