Ehe für alle – warum?

Glückwunsch, meine Damen und Herren Bundestagsabgeordneten!

Da haben Sie wirklich eine Meisterleistung vollbracht. In der aktuellen politischen Lage haben Sie doch tatsächlich das wichtigste Thema herausgefunden und gleich zum Wahlkampfthema gemacht. Was hätte es auch sonst noch so schnell vor der Sommerpause zu regeln gegeben? Der Begriff „Ehe für alle“ hat bestimmt gute Chancen auf das Wort des Jahres 2017. Gegen Lebenspartnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren ist nichts einzuwenden – eine Diskriminierung oder sogar Strafbarkeit darf es natürlich keinesfalls geben!

Aber:

Bisher habe ich in keinem Artikel oder Kommentar eine Würdigung des Art. 6 des Grundgesetzes gelesen: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Warum wohl haben die Gründungsväter des Grundgesetzes diesen Artikel aufgenommen? Eine Ehe oder Partnerschaft – egal zwischen welchen Einzelpersonen – muss den Staat grundsätzlich gar nicht interessieren. Es handelt sich nämlich um eine rein persönliche Entscheidung, für einen Partner lebenslang Verantwortung zu übernehmen.

Der einzige Grund – das einzige Interesse, das der Staat haben kann, ist seinen Fortbestand zu sichern: kein Staat ohne Volk! Der Staat muss also für den Fortbestand der Bevölkerung sorgen. Der einzige natürliche Weg mit dem der Staat seine Existenz sichern kann, ist die Fortpflanzung durch Ehen und Familien mit Mann und Frau. Ein Staat dessen Familien zu 100 % aus Homo-Ehen bestehen, würde nicht lange existieren – warum sollte er solche Ehen also besonders schützen oder begünstigen?

Insofern muss auch der dumme Vergleich herangezogen werden: Äpfel sind keine Birnen und Grün ist nicht Blau. Was nicht gleich ist, kann nicht gleich gestellt werden. Ehen zwischen Mann und Frau sollten wegen der natürlichen Fortpflanzungsfähigkeit unter dem besonderen Schutz des Staates stehen – das können Homo-Ehen eben nicht leisten. Dies hat mit Benachteiligung nichts zu tun, sondern ist einfach eine sachliche Würdigung der besonderen Umstände. Insofern wäre eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht sehr wohl angebracht. Ein weiterer Punkt zu diesem Thema ist das

Adoptionsrecht

Wissenschaftlich erwiesen ist, dass Einzelkinder eine andere soziale Prägung erhalten, als Kinder die mit zahlreichen Geschwistern aufwachsen. Auch Kinder von alleinerziehenden Elternteilen zeigen andere Verhaltensweisen, als Kinder in der klassischen Vater-Mutter-Kind-Familie. Es wäre natürlich Unsinn, zu behaupten, dass Kinder in Homo-Ehen selbst auch eine solche Prägung erhalten. Allerdings sind durch das jeweils fehlende Vater-Kind / Mutter-Kind Verhältnis in jedem Fall entsprechende Auswirkungen auf das Sozialverhalten des Kindes zu erwarten. Nicht zuletzt fehlen dem Kind dann einfach entsprechende Erfahrungen.

#ehefueralle