Reinheitsgebot

Reinheitsgebot

… für die Qualität der Biere oder nur eine irreführende Werbeaktion?

Qualität

Das Reinheitsgebot erlaubt nur Gerste, Hopfen und Wasser – wenn man sich aber informiert, welche umfangreichen Zusatzstoffe inzwischen für Bierbrauer zugelassen sind, kann es einen Biertrinker nur grausen. Wenn Bayern von einem „noch heute gültigen Gebot“ spricht, kann man also nur lachen – eine einzige Lüge!

Hefe wäre nach dem Gebot nicht zugelassen, weil sie damals noch gar nicht bekannt war – die Hefekulturen kamen nur „zufällig“ ins Bier und damit der Gärprozess in Gang.

Auch Weizen ist unzulässig (Gerüchte sprechen auch von einem „Anti-Weizen-Gebot“, um die damals steigende Beliebtheit von Weizenbieren zu stoppen). Ein Weizen (in Bayern „Weißbier“) mit dem Hinweis „Gebraut nach dem Reinheitsgebot“ dürfte es daher überhaupt nicht geben – das stört manche Brauer aber gar nicht.

Das Reinheitsgebot sagt auch nur etwas über die Zutaten aus, aber nichts über die Qualität der Zutaten. Es verhindert also nicht genmanipuliertes oder mit Glyphosat verschmutztes Getreide, verunreinigtes Wasser oder die Verwendung von Turbo-Schnellgärhefe sowie Hopfenextrakt. Bei den Zutaten geht es – wohl gemerkt – um zugelassene Zutaten! Wer würde ein Bier schon kaufen, wenn er wüsste, dass da Polyvinylpyrrolidon (PVPP oder E 1202) drin ist oder war? Angeblich wird ja alles wieder entfernt.

BIO: Während sich Bayern noch immer im fragwürdigen Immage des Reinheitsgebotes sonnt, braut man in Franken bereits biologisch – „Reinheitsgebot war gestern“ – z. B. Klosterbrauerei Weißenohe.

Sehr interessante Texte über das Reinheitsgebot gibt es auch auf den Internetseiten:

Herkunft

2016 wird das bayerische Reinheitsgebot 500 Jahre alt. Die Landesausstellung 2016 wird in Aldersbach (Niederbayern / Lkrs. Passau) ausgerichtet. Wie sich die Jury zur Entscheidung zusammensetzt, wollte Loipl (Haus der BY Geschichte) nicht verraten (NN, 21.09.10). Da ist es wieder – das ungute Gefühl, dass hier „gemauschelt“ wurde. Es hatten sich auch Bamberg, Kulmbach und Nürnberg beworben.

Andererseits – es geht ja um das „bayerische Reinheitsgebot von 1516“ – was interessiert das Franken? Fürstbischof Heinrich III. Groß von Trockau (1487 – 1501) erließ, das Gebot „Einsieden nichts mere denn Hopfen, Malz und Wasser zu nehmen sey.“ Damit gab es bereits 27 Jahre vor bayerischen Reinheitsgebot schon ein gleichwertiges Gebot aus der Bierstadt Bamberg! (Kaiserdom) – siehe Grafik oben.

Hopfen

Wo anders als in Oberfranken mit der Vielfalt seiner handwerklich orientierten Kleinbrauereien und seiner traditionsreichen Bierkultur, hätte die Ausstellung stattfinden sollen? In Bamberg sorgen 9 Brauereien für einen guten Stoff. Es gibt dort das fränkische Brauereimuseum, zwei Mälzereien (teilweise mit internationaler Bedeutung), eine Braumaschinenfabrik und auch in der ganzen Region die größte Brauereidichte der Welt. Bamberg ist die wahre Hauptstadt des Bieres! (FN am 17.04.2010 / Horst M. Auer).

Auch die Städte Augsburg (1156) und Nürnberg (1293) haben ein älteres Reinheitsgebot, also ist das „bayerische Reinheitsgebot“ nur ein Plagiat.

Während Bayern heute einen Rummel um das Reinheitsgebot macht, gab es auch in Thüringen / Weißensee schon seit 1434 das Weißenseer Reinheitsgebot – siehe Statuta und Pressestimmen.


Fazit

Viel heiße Luft um nichts:

  • wurde das ursprüngliche Reinheitsgebot durch viele genehmigte Zusätze „verwässert“
  • hat das Reinheitsgebot noch nie die Qualität der Zutaten geregelt
  • würde inzwischen ein amtliches Biosiegel mit deutschlandweiter Gültigkeit viel mehr bringen
  • boykottiere ich alle Biere von Großbrauereien, Industrie- und Fernsehbiere
  • trinke ich regionale Biere, die handwerklich von Landbierbrauereien gebraut sind

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